Die Aufgaben der GIS
Mit rund 200 Mitarbeiter/-innen, dazu 125 freie im Außendienst, einem Jahresumsatz (2009) von rund 40 Millionen Euro, einem Transaktionsvolumen für Abgaben und Entgelte von 750,7 Millionen Euro, und 3,45 Millionen Kunden ist die GIS Gebühren Info Service GmbH ein österreichisches Großunternehmen.
Als beliehenes Unternehmen mit dem Recht, über Anträge zu entscheiden und Inkassos durchzuführen, kommt der GIS im Zusammenhang mit der Einbringung der Rundfunkgebühren eine ganze Reihe von Aufgaben zu:
Viele weitere interessante Informationen über die GIS finden Sie hier [PDF 187kB] (öffnet in neuem Fenster)
Denn: Wer seinen Fernsehapparat oder Radio nicht anmeldet, verstößt gegen den Grundsatz der Fairness. Und außerdem gegen das Gesetz und macht sich damit strafbar.
Die GIS hat, durch das Rundfunkgesetz beauftragt, die Möglichkeit zu einem Vergleich der GIS-Teilnehmerdaten mit den behördlichen Meldedaten. So kann herausgefunden werden, an welchem Standort in Österreich noch keine Meldung von Rundfunkempfangseinrichtungen vorliegt.
Wenn der begründete Verdacht besteht, dass falsche Angaben gemacht wurden, oder trotz Mahnung die Auskunft verweigert wird, veranlasst die GIS eine Überprüfung durch die Bezirksverwaltungsbehörde. Diese leitet gegebenenfalls ein Verwaltungsstrafverfahren ein, an dessen Ende eine Verwaltungsstrafe von bis zu 2.180 Euro stehen kann.
Als beliehenes Unternehmen mit dem Recht, über Anträge zu entscheiden und Inkassos durchzuführen, kommt der GIS im Zusammenhang mit der Einbringung der Rundfunkgebühren eine ganze Reihe von Aufgaben zu:
- eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, die Anzahl der Teilnehmer weiterzuentwickeln und dadurch mehr Aufkommensgerechtigkeit zu schaffen
- die Erfassung der Rundfunkteilnehmer auch auf Grundlage von Meldedaten
- die Aufforderung zur Abgabe einer Mitteilung, dass an einem Standort keine Rundfunkempfangseinrichtungen betrieben oder betriebsbereit gehalten werden
- nötigenfalls die Veranlassung der Einbringung von Gebühren im Verwaltungsweg
- die Abrechnung der eingehobenen Gebühren, Abgaben und Entgelte und
- deren Weiterleitung an Bund, Länder und ORF
- die Entscheidung über Anträge auf Befreiung von den Rundfunkgebühren und auf Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt
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Beratung und Information durch die GIS
Die GIS hat den Auftrag, Aufkommensgerechtigkeit herzustellen und wendet sich daher direkt an Haushalte, in denen keine Rundfunkempfangseinrichtungen gemeldet sind. Die Kundendienstmitarbeiter/-innen der GIS informieren im Rahmen von Kundenbesuchen über die Melde- und Gebührenpflicht. Auch versendet die GIS schriftliche Anfragen an nicht angemeldete Haushalte, die wahrheitsgetreu beantwortet werden müssen.Denn: Wer seinen Fernsehapparat oder Radio nicht anmeldet, verstößt gegen den Grundsatz der Fairness. Und außerdem gegen das Gesetz und macht sich damit strafbar.
Die GIS hat, durch das Rundfunkgesetz beauftragt, die Möglichkeit zu einem Vergleich der GIS-Teilnehmerdaten mit den behördlichen Meldedaten. So kann herausgefunden werden, an welchem Standort in Österreich noch keine Meldung von Rundfunkempfangseinrichtungen vorliegt.
Wenn der begründete Verdacht besteht, dass falsche Angaben gemacht wurden, oder trotz Mahnung die Auskunft verweigert wird, veranlasst die GIS eine Überprüfung durch die Bezirksverwaltungsbehörde. Diese leitet gegebenenfalls ein Verwaltungsstrafverfahren ein, an dessen Ende eine Verwaltungsstrafe von bis zu 2.180 Euro stehen kann.



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