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Anmelden ist ganz einfach

Jeder, der ein oder mehrere Geräte besitzt, mit denen Radio und/oder Fernsehempfang möglich ist, ist gesetzlich verpflichtet, dieses Gerät zu melden und Rundfunkgebühren zu bezahlen.

Bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit kann jedoch eine Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragt werden. Allerdings: Eine Gebührenbefreiung setzt voraus, dass Fernseh- und Radiogeräte bereits gemeldet sind.

Formulare zum Ausfüllen, erhalten Sie in Raiffeisenbanken, Gemeindeämtern, Magistratische Bezirksämtern bzw. Bürgerdienst-Bezirksstellen der Stadt Wien oder direkt bei der GIS.
Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular an
GIS Gebühren Info Service GmbH., Postfach 1000, 1051 Wien oder
per Telefax an 05 0200 DW 300 (österreichweit).

Oder Sie melden sich gleich hier - online - an.

Privatpersonen

Unternehmen

Wie bezahle ich die Gebühren?

Die Gebühren können Sie entweder mit Erlagschein oder ganz einfach mit mittels Einzugsermächtigung bezahlen. Denn mit einer Einzugsermächtigung ersparen Sie sich den Weg zur Post oder Bank, etwaige Zahlscheingebühren und das Beobachten der Zahlungsfrist.

Die Rundfunkgebühren sind im Voraus zu entrichten und es kann zwischen einem jährlichen, halbjährlichen Zahlungszeitraum oder der Vorschreibung für jeweils zwei Monate gewählt werden.

Für Radio und Fernsehen ist in Österreich je nach Bundesland ein unterschiedlicher Betrag zu bezahlen. Dieser variiert zwischen EUR 18,61 und EUR 23,71 pro Monat, abhängig von der Höhe der Landesabgabe im jeweiligen Bundesland. Rundfunkgebühren pro Bundesland in Euro

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