Änderungen schnell erledigt
Sie haben Ihre Radio- und Fernsehgeräte bereits angemeldet, aber jetzt tritt eine Änderung ein? Weil Sie übersiedeln, oder den Namen (z. B. durch Heirat) ändern?
Diese Änderungen sind ebenfalls meldepflichtig.
Es ist ganz einfach, die GIS über eine Änderung zu informieren.
Das notwendige Formular und die Möglichkeit, gleich online eine Änderung bekannt zu geben, finden Sie hier:
Vergessen Sie bitte nicht, uns Ihre Teilnehmernummer (früher hieß sie Bewilligungsnummer) mitzuteilen. Sie finden diese Nummer auf Ihrer Rundfunkgebührenvorschreibung, im Bankeinzug auf der Transaktionszeile Ihres Kontoauszugs oder auf der GIS-Kundenkarte.
Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular an
GIS Gebühren Info Service GmbH., Postfach 1000, 1051 Wien oder
per Telefax an 05 0200 DW 300 (österreichweit).
Diese Änderungen sind ebenfalls meldepflichtig.
Es ist ganz einfach, die GIS über eine Änderung zu informieren.
Das notwendige Formular und die Möglichkeit, gleich online eine Änderung bekannt zu geben, finden Sie hier:
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Online-Formular Privat (öffnet in neuem Fenster)[https://www.orf-gis.at/forms.php?type=aenderung&legal=privat&action=show_step]
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Online-Formular Unternehmen (öffnet in neuem Fenster)[https://www.orf-gis.at/forms.php?type=aenderung&legal=unternehmen&action=show_step]
- Download-Formular (öffnet in neuem Fenster)[]
Vergessen Sie bitte nicht, uns Ihre Teilnehmernummer (früher hieß sie Bewilligungsnummer) mitzuteilen. Sie finden diese Nummer auf Ihrer Rundfunkgebührenvorschreibung, im Bankeinzug auf der Transaktionszeile Ihres Kontoauszugs oder auf der GIS-Kundenkarte.
Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular an
GIS Gebühren Info Service GmbH., Postfach 1000, 1051 Wien oder
per Telefax an 05 0200 DW 300 (österreichweit).
Welche Änderungen sind meldepflichtig?
- Änderung des Namens bzw. Firmenwortlauts des Rundfunkteilnehmers (z.B. bei Namensänderung durch Heirat oder bei Firmen durch Fusionierung)
- Änderung des Standorts, an dem der Rundfunkteilnehmer die Rundfunkempfangseinrichtungen betreibt oder betriebsbereit hält (z. B. bei Übersiedlung)
- Änderung der Anspruchsvoraussetzungen für eine Gebührenbefreiung (z. B. bei Erhöhung des Haushalts-Nettoeinkommens). In diesem Fall sind Änderungen schriftlich - unter Beilage aller notwendigen Dokumente - zu melden.
Und was Sie uns mit diesem Formular auch bekannt geben können:
- Eine Änderung Ihrer Bankverbindung: Haben Sie Ihre kontoführende Bank gewechselt? Oder sollen die Rundfunkgebühren von einem anderen Konto als bisher abgebucht werden?
- Eine Änderung der Zahlungsweise: Die Rundfunkgebühren können Sie entweder mittels Erlagschein oder auf die bequeme Art mit Einzugsermächtigung bezahlen. Wenn Sie die Vorteile des bargeldlosen Zahlens nutzen möchten, so sind Sie hier richtig:
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Online-Formular Privat (öffnet in neuem Fenster)[https://www.orf-gis.at/forms.php?type=einzug&legal=privat&action=show_step]
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Online-Formular Unternehmen (öffnet in neuem Fenster)[https://www.orf-gis.at/forms.php?type=einzug&legal=unternehmen&action=show_step]



Service Hotline 0810 00 10 80