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Wann melde ich meine Rundfunkgebühren ab?

Wenn Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen nicht mehr betrieben oder betriebsbereit gehalten werden, können diese abgemeldet werden. Mit anderen Worten: Wenn Sie
  • keine Empfangsgeräte haben,
  • in einen Haushalt übersiedeln, in dem bereits Rundfunkgebühren bezahlt werden,
  • ins Ausland ziehen,
dann können Sie die Radio- und Fernsehempfangsgeräte abmelden.

Wie melde ich meine Radio- und Fernsehempfangsgeräte ab?

Bitte teilen Sie uns Ihre Abmeldung schriftlich mit und benutzen Sie hierfür unser Formular (Unterschrift bitte nicht vergessen!).
Sie erhalten das Formular in einem unserer Outlets, oder Sie können es sich hier ausdrucken.
Download-Formular [PDF] (öffnet in neuem Fenster)

Ab wann ist die Abmeldung gültig?

Eine Abmeldung ist nur für die Zukunft und damit nicht rückwirkend möglich.

Die Gebührenpflicht erlischt frühestens mit Ende jenes Monats, in dem Ihre Abmeldung bei der GIS einlangt - ausgenommen die Gebührenpflicht endet durch Tod des Teilnehmers.

Ihre Abmeldung senden Sie bitte an

GIS Gebühren Info Service GmbH., Postfach 1000, 1051 Wien
oder per Telefax an 05 0200 DW 300 (österreichweit).

Nähere Informationen erhalten Sie auch bei unserer Service-Hotline 0810 00 10 80 oder senden Sie uns eine E-Mail (öffnet in neuem Fenster)

Sie sind hier: HOME | Online Service | Abmeldung

Service Hotline

0810 00 10 80

Mo-Fr

8.00 - 21.00 Uhr

Sa

9.00 - 17.00 Uhr


Fax

05 0200 300

gis.office@orf-gis.at

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