Rundfunkgebühren: Erhöhung der Landesabgabe Salzburg per 1.1.2010
Ab 1. Jänner 2010 wird die Landesabgabe in Salzburg erhöht. Die Landesabgabe ist nicht Bestandteil der Rundfunkgebühren, sondern wird nur gemeinsam mit diesen eingehoben.
Die Erhöhung von Gebühren, Abgaben und Entgelten liegt nicht im Verantwortungsbereich der GIS.
Die Entscheidung über die Anhebung lag beim Landesgesetzgeber. Die zusätzlichen Einnahmen kommen dem Land Salzburg zugute und sind gemäß § 6 Salzburger Rundfunkabgabegesetz, LGBl 26/2000 in der geltenden Fassung für kulturelle und soziale Zwecke zu verwenden.
Veränderung der Landesabgabe in Salzburg auf monatlicher Basis:
Die Rundfunkgebühren total betragen somit in Salzburg ab 1. Jänner 2010 für Radioempfangseinrichtungen EUR 6,56 und für Fernsehempfangseinrichtungen (inkl. Radio) EUR 22,81.
Die Erhöhung von Gebühren, Abgaben und Entgelten liegt nicht im Verantwortungsbereich der GIS.
Die Entscheidung über die Anhebung lag beim Landesgesetzgeber. Die zusätzlichen Einnahmen kommen dem Land Salzburg zugute und sind gemäß § 6 Salzburger Rundfunkabgabegesetz, LGBl 26/2000 in der geltenden Fassung für kulturelle und soziale Zwecke zu verwenden.
Veränderung der Landesabgabe in Salzburg auf monatlicher Basis:
| bisher | ab 1.1.2010 | |
|---|---|---|
| Radioempfangseinrichtungen | 0,90 | 1,10 |
| Fernsehempfangseinrichtungen (inkl. Radio) | 3,10 | 4,20 |
Die Rundfunkgebühren total betragen somit in Salzburg ab 1. Jänner 2010 für Radioempfangseinrichtungen EUR 6,56 und für Fernsehempfangseinrichtungen (inkl. Radio) EUR 22,81.



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