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Wer ist gebührenpflichtig?

Gebührenpflichtig sind alle Privathaushalte und Betriebe/Institutionen in Österreich mit einem betriebsbereiten Radio- oder Fernsehgerät.

Rund 97 Prozent aller Haushalte zahlen regelmäßig ihre Gebühren. Dafür möchten wir uns an dieser Stelle bedanken. Die anderen bitten wir, sich anzumelden - am besten gleich hier
  • Formulare
Die Gebührenpflicht beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem ein Radio- und/oder Fernsehgerät an einem Standort betriebsbereit aufgestellt ist. Und sie erlischt frühestens mit Ende jenes Monats, in dem die Abmeldung der Rundfunkempfangseinrichtungen bei der GIS einlangt.

Die Höhe der Rundfunkgebühren ist im Rundfunkgebührengesetz festgeschrieben. Durchschnittlich betragen die Rundfunkgebühren - gewichtet nach Haushalten - EUR 22,03 pro Monat oder EUR 0,72 pro Tag. Durchschnittlich, weil gemeinsam mit den Rundfunkgebühren auch die Landesabgaben eingehoben werden. Die genaue Höhe der Rundfunkgebühren in Ihrem Bundesland erfahren Sie hier

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