Was ist zu melden?
Wenn Sie eine Rundfunkempfangseinrichtung, also ein Gerät, mit dem Sie Radio- und/oder Fernsehprogramme empfangen können, besitzen, dann müssen Sie das melden. Und zwar ganz unabhängig davon, wie oft Sie Ihr Gerät einschalten und welche Programme Sie hören oder sehen.
Und: Autoradios brauchen nicht gemeldet werden. Sie sind gebührenbefreit.
Auf dem Anmeldeformular müssen alle Angaben, die für die Gebührenbemessung notwendig sind, gemacht werden.
Beachten Sie bitte:
Selbst wenn Sie Kabel-, Satelliten- oder Pay-TV haben, oder (als Unternehmen) AKM- oder sonstige Gebühren zahlen müssen, ersetzt das nicht die Meldung und Entrichtung der Rundfunkgebühren.Und: Autoradios brauchen nicht gemeldet werden. Sie sind gebührenbefreit.
Auf dem Anmeldeformular müssen alle Angaben, die für die Gebührenbemessung notwendig sind, gemacht werden.
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Online-Anmeldung für Private (öffnet in neuem Fenster)[https://www.orf-gis.at/forms.php?type=anmeldung&legal=privat&action=show_step]
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Online-Anmeldung für Unternehmen (öffnet in neuem Fenster)[https://www.orf-gis.at/forms.php?type=anmeldung&legal=unternehmen&action=show_step]
Weiters ist zu melden:
- Änderung des Namens bzw. Firmenwortlautes des Rundfunkteilnehmers (z.B. bei Namensänderung durch Heirat)
- Änderung des Standorts, an dem der Rundfunkteilnehmer die Rundfunkempfangseinrichtungen betreibt oder betriebsbereit hält (z.B. bei Übersiedlung)
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Online-Änderungsmeldung für Private (öffnet in neuem Fenster)[https://www.orf-gis.at/forms.php?type=aenderung&legal=privat&action=show_step]
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Online-Änderungsmeldung für Unternehmen (öffnet in neuem Fenster)[https://www.orf-gis.at/forms.php?type=aenderung&legal=unternehmen&action=show_step]
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Online-Änderungsmeldung für Private (öffnet in neuem Fenster)
- Radio oder TV-Geräte an einem eingeschränkt genutzten privaten Standort (Ferienwohnung, Wochenendhaus etc.)
weitere Informationen (öffnet in neuem Fenster) - Radio oder TV-Geräte an einem saisonal genutzten nicht privaten Standort (Firmen, Institutionen, Hotelbetriebe etc.)
weitere Informationen (öffnet in neuem Fenster) - Änderung der Anspruchsvoraussetzungen für eine Rundfunkgebührenbefreiung (bitte geben Sie uns diese Änderung schriftlich an folgende Adresse bekannt: GIS Gebühren Info Service, Postfach 1000, 1051 Wien)
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Gebührenbefreiung[./?kategorie=gebuehren&thema=befreiung]
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Gebührenbefreiung
- Portable-Geräte: Dort wo sie sich befinden, müssen sie gemeldet werden.



Service Hotline 0810 00 10 80