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Checkliste E: Wichtige Hinweise und Telefonanbieter

Der Wegfall der Voraussetzung für die Begünstigung ist der GIS umgehend zu melden. Die Entziehung einer Befreiung der Rundfunkgebühren und/oder die Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt kann rückwirkend mit dem Zeitpunkt ausgesprochen werden, an dem die Voraussetzung für die Begünstigung weggefallen ist. Jedenfalls erlischt die Begünstigung durch:
  • Verzicht, Tod oder Erlöschen der Rechtspersönlichkeit
  • Übertragung, Kündigung oder Auflassung des Fernsprechanschlusses
  • Abmeldung der Rundfunkempfangseinrichtungen
  • Übersiedlung (nur bei einer Befreiung von der Rundfunkgebühr und den damit verbundenen Abgaben und Entgelten)
  • Ablauf des Befreiungs/Zuschusszeitraums
  • Entziehung oder
  • missbräuchliche Weitergabe des Fernsprechanschlusses an Dritte
Für den Fall, dass Sie eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt beantragen, ist die Angabe eines zur Auswahl stehenden Telefonanbieters auf dem Antrag unbedingt erforderlich.

Haben Sie einen Antrag an die GIS mit allen erforderlichen Unterlagen und Bestätigungen eingeschickt, so erhalten Sie einen Bescheid/Gutschein. Im Fall einer positiven Erledigung Ihres Antrags, wird diesem für maximal 36 Monate stattgegeben. Diesen Bescheid/Gutschein müssen Sie dann so rasch wie möglich an den von Ihnen gewählten Telefonanbieter weiterleiten.

Derzeit können anspruchsberechtigte Personen zwischen folgenden Telefonanbietern wählen: (Alle Links öffnen in einem neuen Fenster.)

Checkliste F: Antragsformular

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