Um Ihren Antrag auf Gebührenbefreiung rasch bearbeiten zu können, bitten wir Sie, dem Antragsformular alle unbedingt notwendigen Unterlagen und Daten beizulegen. Bitte überprüfen Sie anhand der nachstehenden Punkte, welche Unterlagen wir benötigen.
Folgende Daten sind in jedem Fall am Antragsformular auszufüllen:
- Angabe der Sozialversicherungsnummer (unter Punkt 1 auszufüllen)
- Sofern Sie den Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren stellen, benötigen wir Ihre Radio-/Fernseh-Teilnehmernummer (unter Punkt 2 auszufüllen)
- Sofern Sie den Antrag auf Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt stellen, geben Sie uns den Telefonanbieter bekannt, bei welchem der allfällige Zuschuss eingelöst werden soll. Zur Auswahl stehen derzeit:
A1 Telekom Austria AG, AICALL Telekomm.-Dienstleistungs GmbH,
Hutchison 3G Austria GmbH, Kabel-TV Amstetten GmbH,
Mmc kommunikationstechnologie GmbH, Multikom Austria Telekom GmbH, Orange Austria Telecommunication GmbH, T-Mobile Austria GmbH
Wichtige Information: Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt ist nur bei einem Festnetzanschluss oder einem Wertkartenhandy möglich.
Sie sind gehörlos oder schwer hörbehindert?
In diesem Fall benötigen wir:
- Aktuelles fachärztliches Attest über die Gehörlosigkeit bzw. die schwere Hörbehinderung
- Kopie Ihres Meldezettels sowie Kopien der Meldezettel aller in Ihrem Haushalt lebenden Personen
- Im Falle eines Antrags auf Befreiung von der Fernsehgebühr sind die Nachweise der Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen in Kopie beizulegen. Hierzu zählen auch Einkommen aus geringfügigen oder Teilzeitbeschäftigungen sowie Alimente.
Sie sind Pflegegeldbezieher?
In diesem Fall benötigen wir:
- Aktuellen Kontoauszug bzw. gültigen Pflegegeldbescheid
- Kopie Ihres Meldezettels sowie Kopien der Meldezettel aller im Haushalt lebenden Personen
- Im Falle eines Antrags auf Befreiung von der Rundfunkgebühr Kopien aktueller Nachweise der Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen. Hierzu zählen auch Einkommen aus geringfügigen oder Teilzeitbeschäftigungen sowie Alimente.
Sie sind Pensionist?
In diesem Fall benötigen wir:
- Aktuellen Kontoauszug (mit Pensionsüberweisung) bzw. gültigen Pensionsbescheid
- Aktuelle Nachweise über die Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen. Hierzu zählen auch Einkommen aus geringfügigen oder Teilzeitbeschäftigungen sowie Alimente.
- Kopie Ihres Meldezettels sowie Kopien der Meldezettel aller in Ihrem Haushalt lebenden Personen
- Bei Mietwohnungen: Aufschlüsselung der Miete inklusive Betriebskosten im Sinne des Mietrechtsgesetzes (MRG) und gegebenenfalls einen Nachweis über die Mietzinsbeihilfe und Wohnbeihilfe
Sie sind Bezieher von Kinderbetreuungsgeldzuschuss?
In diesem Fall benötigen wir:
- Nachweis über den Erhalt des Kinderbetreuungsgeldzuschusses
- Aktuelle Nachweise bezüglich Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen. Hierzu zählen auch Einkommen aus geringfügigen oder Teilzeitbeschäftigungen sowie Alimente.
- Kopie Ihres Meldezettels sowie Kopien der Meldezettel aller in Ihrem Haushalt lebenden Personen
- Bei Mietwohnungen: Aufschlüsselung der Miete inklusive Betriebskosten im Sinne des Mietrechtsgesetzes (MRG) und gegebenenfalls einen Nachweis über die Mietzinsbeihilfe und Wohnbeihilfe
Sie sind Bezieher einer Leistung vom Arbeitsmarktservice (AMS)?
In diesem Fall benötigen wir:
- Aktuelle Taggeldbestätigung bzw. Bescheinigung des Arbeitsmarktservices
- Aktuelle Nachweise bezüglich Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen. Hierzu zählen auch Einkommen aus geringfügigen oder Teilzeitbeschäftigungen sowie Alimente.
- Kopie Ihres Meldezettels sowie Kopien der Meldezettel aller in Ihrem Haushalt lebenden Personen
- Bei Mietwohnungen: Aufschlüsselung der Miete inklusive Betriebskosten im Sinne des Mietrechtsgesetzes (MRG) und gegebenenfalls einen Nachweis über die Mietzinsbeihilfe und Wohnbeihilfe
Sie sind Zivildiener?
In diesem Fall benötigen wir:
- Kopie Ihres Zuweisungsbescheides
- Aktuelle Nachweise bezüglich Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen. Hierzu zählen auch Einkommen aus geringfügigen oder Teilzeitbeschäftigungen sowie Alimente.
- Nachweis über den Bezug von Familienunterhalt
- Kopie Ihres Meldezettels sowie Kopien der Meldezettel aller in Ihrem Haushalt lebenden Personen
- Bei Mietwohnungen: Aufschlüsselung der Miete inklusive Betriebskosten im Sinne des
- Mietrechtsgesetzes (MRG) und gegebenenfalls einen Nachweis über Wohnkostenbeihilfe
Sie sind Landwirt?
In diesem Fall benötigen wir:
- Kopie des Bezuges der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete und nationale Beihilfe (AMA-Mitteilung)
- Kopie des Einheitswertbescheides (gegebenenfalls bei aktiver, übergebener, verkaufter bzw. verpachteter Landwirtschaft)
- Aktuelle Nachweise bezüglich Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen
- Kopie Ihres Meldezettels sowie Kopien der Meldezettel aller in Ihrem Haushalt lebenden Personen
Sie sind Sozialhilfeempfänger?
In diesem Fall benötigen wir:
- Kopie der laufenden Leistung aus der Sozialhilfe, freien Wohlfahrtspflege oder aus sonstigen öffentlichen Mitteln wegen sozialer Bedürftigkeit
- Aktuelle Nachweise bezüglich Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen.
- Hierzu zählen auch Einkommen aus geringfügigen oder Teilzeitbeschäftigungen sowie Alimente.
- Kopie Ihres Meldezettels sowie Kopien der Meldezettel aller in Ihrem Haushalt lebenden Personen
- Bei Mietwohnungen: Aufschlüsselung der Miete inklusive Betriebskosten im Sinne des Mietrechtsgesetzes (MRG) und gegebenenfalls einen Nachweis über die Mietzinsbeihilfe und Wohnbeihilfe
Sie sind Student/Schüler?
In diesem Fall benötigen wir:
- Kopie des gültigen Studienbeihilfebescheides über den Bezug eines österreichischen Stipendiums aus sozialen Gründen bzw. Schülerbeihilfe
- Aktuelle Nachweise der Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen (bei Studenten: Fortsetzungsbestätigung und auch die finanzielle Unterstützung seitens Familienangehöriger oder Dritter). Hierzu zählen auch Einkommen aus geringfügigen oder Teilzeitbeschäftigungen sowie Alimente
- Kopie Ihres Meldezettels sowie Kopien der Meldezettel aller in Ihrem Haushalt lebenden Personen
- Bei Mietwohnungen: Aufschlüsselung der Miete inklusive Betriebskosten im Sinne des Mietrechtsgesetzes (MRG) und gegebenenfalls einen Nachweis über die Mietzinsbeihilfe und Wohnbeihilfe
Checkliste E: Wichtige Hinweise und Telefonanbieter[./index.php?kategorie=info&thema=befreiung_e]