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Checkliste C: Was bedeutet geringes Haushalts-Nettoeinkommen?

Aktueller Höchstsatz des
Haushalts-Nettoeinkommens
01.1.2010 – 31.12.2010
Richtsatz
AnzahlEuro
1 Person: 878,07
2 Personen: 1.316,50
3 Personen: 1.408,52
4 Personen 1.500,54
5 Personen1.592,56
6 Personen 1.684,58
7 Personen 1.776,60
8 Personen 1.868,62
9 Personen 1.960,64
f. j. w. Person 92,02
Das Haushalts-Nettoeinkommen ist das Nettoeinkommen ALLER in einem Haushalt lebenden Personen. Dieses Einkommen darf den gesetzlichen vorgeschriebenen Befreiungsrichtsatz nicht überschreiten.

Das Nettoeinkommen ist die Summe sämtlicher Einkünfte in Geld oder Geldeswert nach Ausgleich mit Verlusten und vermindert um die gesetzlich geregelten Abzüge.

Bei der Ermittlung des Nettoeinkommens sind Leistungen auf Grund des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967, Kriegsopferrenten, Heeresversorgungsrenten, Opferfürsorgerenten, Verbrechensopferrenten sowie Unfallrenten und das Pflegegeld nicht anzurechnen.

Übersteigt das Nettoeinkommen die maßgeblichen Betragsgrenzen, kann der Antragsteller folgende abzugsfähige Ausgaben geltend machen:
  • Hauptmietzins einschließlich der Betriebskosten im Sinne des Mietrechtsgesetzes, wobei eine gewährte Mietzinsbeihilfe anzurechnen ist, (entsprechende Belege bitte dem Antrag in Kopie beilegen z. B. Mietvertrag, Bestätigung über eine Mietzinsbeihilfe etc.)
  • anerkannte außergewöhnliche Belastungen im Sinne der §§ 34 und 35 des Einkommenssteuergesetzes 1988.
Zählen Sie zu einer der bisher genannten anspruchsberechtigten Personengruppen?

Wenn JA, dann klicken Sie bitte hier, um zum nächsten Punkt zu gelangen:

Checkliste D: Zu erbringende Nachweise
Wenn NEIN, ersuchen wir Sie um Verständnis, dass ein dennoch gestellter Antrag negativ beschieden werden muss.

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