Checkliste C: Was bedeutet geringes Haushalts-Nettoeinkommen?
| Aktueller Höchstsatz des Haushalts-Nettoeinkommens 01.1.2010 – 31.12.2010 | |
|---|---|
| Richtsatz | |
| Anzahl | Euro |
| 1 Person: | 878,07 |
| 2 Personen: | 1.316,50 |
| 3 Personen: | 1.408,52 |
| 4 Personen | 1.500,54 | 5 Personen | 1.592,56 | 6 Personen | 1.684,58 | 7 Personen | 1.776,60 | 8 Personen | 1.868,62 | 9 Personen | 1.960,64 | f. j. w. Person | 92,02 |
Das Nettoeinkommen ist die Summe sämtlicher Einkünfte in Geld oder Geldeswert nach Ausgleich mit Verlusten und vermindert um die gesetzlich geregelten Abzüge.
Bei der Ermittlung des Nettoeinkommens sind Leistungen auf Grund des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967, Kriegsopferrenten, Heeresversorgungsrenten, Opferfürsorgerenten, Verbrechensopferrenten sowie Unfallrenten und das Pflegegeld nicht anzurechnen.
Übersteigt das Nettoeinkommen die maßgeblichen Betragsgrenzen, kann der Antragsteller folgende abzugsfähige Ausgaben geltend machen:
- Hauptmietzins einschließlich der Betriebskosten im Sinne des Mietrechtsgesetzes, wobei eine gewährte Mietzinsbeihilfe anzurechnen ist, (entsprechende Belege bitte dem Antrag in Kopie beilegen z. B. Mietvertrag, Bestätigung über eine Mietzinsbeihilfe etc.)
- anerkannte außergewöhnliche Belastungen im Sinne der §§ 34 und 35 des Einkommenssteuergesetzes 1988.
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Checkliste D: Zu erbringende Nachweise



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