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Informationen

Checkliste A: Allgemeine Voraussetzungen

Nachstehend finden Sie die gesetzlichen Vorraussetzungen, die für eine positive Antragstellung erfüllt sein müssen:
  • Der Antragsteller muss volljährig sein.
  • Der Antragsteller darf nicht von anderen Personen zur Erlangung der Befreiung beziehungsweise der Zuschussleistung vorgeschoben sein.
  • Der Antragsteller muss an dem Standort, für den er die Befreiung von der Rundfunkgebühr beantragt, seinen Hauptwohnsitz haben.
  • Eine Befreiung darf nur für die Wohnung des Antragstellers ausgesprochen werden. Gemäß § 47 Abs. 2 FGO gelten Gemeinschaftsräume in Heimen oder Vereinen als Wohnungen.
  • Der Fernsprechanschluss, für den ein Zuschuss beantragt oder bereits bezogen wird, darf nicht für geschäftliche Zwecke genutzt werden.
Für den Fall einer Befreiung von der Rundfunkgebühr und den damit verbundenen Abgaben und Entgelten muss
  • der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz in Österreich haben,
  • die Rundfunkempfangseinrichtung des Antragstellers sich in Wohnräumen befinden.
Erfüllen Sie die oben stehenden allgemeinen Voraussetzungen?

Wenn JA, dann klicken Sie bitte hier, um zum nächsten Punkt zu gelangen:

Checkliste B: Wer ist anspruchsberechtigt?
Wenn NEIN, ersuchen wir Sie um Verständnis, dass ein dennoch gestellter Antrag negativ beschieden werden muss.

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