Checkliste A: Allgemeine Voraussetzungen
- Der Antragsteller muss volljährig sein.
- Der Antragsteller darf nicht von anderen Personen zur Erlangung der Befreiung beziehungsweise der Zuschussleistung vorgeschoben sein.
- Der Antragsteller muss an dem Standort, für den er die Befreiung von der Rundfunkgebühr beantragt, seinen Hauptwohnsitz haben.
- Eine Befreiung darf nur für die Wohnung des Antragstellers ausgesprochen werden. Gemäß § 47 Abs. 2 FGO gelten Gemeinschaftsräume in Heimen oder Vereinen als Wohnungen.
- Der Fernsprechanschluss, für den ein Zuschuss beantragt oder bereits bezogen wird, darf nicht für geschäftliche Zwecke genutzt werden.
- der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz in Österreich haben,
- die Rundfunkempfangseinrichtung des Antragstellers sich in Wohnräumen befinden.
Wenn JA, dann klicken Sie bitte hier, um zum nächsten Punkt zu gelangen:
Checkliste B: Wer ist anspruchsberechtigt?



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