SUBNAVIGATION

Alle Themen

» Gebührentabelle
» Zusammensetzung

Quicklinks

Gebühren

Wie sich die Rundfunkgebühren zusammensetzen.

Für Radio und Fernsehen ist in Österreich je nach Bundesland ein unterschiedlicher Betrag zu bezahlen. Dieser variiert zwischen EUR 18,61 und EUR 23,71 pro Monat, abhängig von der Höhe der Landesabgabe im jeweiligen Bundesland. Dem ORF verbleiben davon rund zwei Drittel.

Das Programmentgelt (Radioentgelt, Fernsehentgelt)

kommt dem ORF zugute, der zwei TV-Programme, zwölf Radioprogramme und neun Landesstudios betreibt. Nach Abzug von Umsatzsteuer, Einhebungs- und Verfahrensverwaltungsvergütung erhält der ORF bei einer Meldung von Fernsehempfangseinrichtungen (inkl. Radio) monatlich EUR 14,50.

Die Radiogebühr und die Fernsehgebühr

(Rundfunkgebühr für Radioempfangseinrichtungen und Rundfunkgebühr für Fernsehempfangseinrichtungen) fließen dem Bund zu. Die Radiogebühr beträgt monatlich EUR 0,36 und die Fernsehgebühr EUR 1,16 pro Monat.

Der Kunstförderungsbeitrag

von EUR 0,48 pro Monat wird an den Bund abgeführt und zwischen Bund und Ländern aufgeteilt.

Die Landesabgabe,

die mit den Rundfunkgebühren eingehoben wird, ist unterschiedlich hoch. Sie fließt dem jeweiligen Landesbudget zu. Jedes Bundesland legt die Höhe und den Verwendungszweck der Landesabgabe selbst fest.

Sie sind hier: HOME | Gebühren | Zusammensetzung der Rundfunkgebühren

Service Hotline

0810 00 10 80

Mo-Fr

8.00 - 21.00 Uhr

Sa

9.00 - 17.00 Uhr


Fax

05 0200 300

gis.office@orf-gis.at

» Seite drucken
» Seite empfehlen
» Lesezeichen

ORF-GISService Hotline 0810 00 10 80
Montag bis Freitag von 8.00 bis 21.00 Uhr
Samstag von 9.00 bis 17.00 Uhr
Telefax 05 0200 300
E-Mail gis.office@orf-gis.at