Alle Rundfunksempfangseinrichtungen, die in einer Wohnung, einem Haus oder anderen Räumlichkeiten (Bürogebäude, Geschäftslokale, etc.) zum Empfang bereit gehalten werden, müssen gemäß Rundfunkgebührengesetz (BGBl. I Nr. 159/1999), gemeldet werden.
Sie erhalten das Anmeldeformular in Raiffeisenbanken, Gemeindeämtern, Magistratische Bezirksämter und Bürgerdienst-Bezirksstellen der Stadt Wien oder direkt bei der GIS.
Oder Sie melden sich gleich hier - online - an.
Wichtiger Hinweis: Wer die Meldung überhaupt nicht oder unrichtig abgibt, begeht eine Verwaltungsübertretung und macht sich strafbar.
Außerdem ist zu melden:
- Änderungen des Namens bzw. Firmenwortlauts des Rundfunkteilnehmers (z.B. durch Heirat)
- Änderungen des Standortes (z.B. durch Übersiedlung)
Diese Änderungen können Sie uns online, per Fax, telefonisch oder auf dem Postweg bekannt geben.
Weiters ist zu melden:
- Ortswechsel: Wenn Sie Ihr TV-Gerät oder Radio an Ihren Zweitwohnsitz übersiedeln (nicht meldepflichtig ist es, wenn Sie das Gerät einfach in einen anderen Raum stellen)
- Änderungen der Anspruchsvoraussetzungen für eine Gebührenbefreiung (bitte geben Sie uns diese Änderungen schriftlich bekannt: GIS Gebühren Info Service, Postfach 1000, 1051 Wien)
- Änderung der Anzahl von Rundfunkempfangseinrichtungen (gilt nur für Firmen, Institutionen u. Ä.)
- Portable-Geräte: Dort, wo sie sich befinden, müssen sie gemeldet werden
Nicht zu melden
- ist der Rundfunkempfang außerhalb von Gebäuden (Autoradio)