Rundfunkgebührenbefreiung und Zuschuss zum Fernsprechentgelt
Bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit kann eine Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragt werden. Aber auch die Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt (ehemals Befreiung von der Telefongrundgebühr) wird über die GIS Gebühren Info Service GmbH durchgeführt.
Sie erhalten das Formular "Antrag auf Gebührenbefreiung und/oder Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt" in Ihrer Raiffeisenbank, in Gemeindeämtern, Magistratische Bezirksämter der Stadt Wien oder direkt bei der GIS.
Oder Sie laden sich das Formular direkt hier herunter
GIS Gebühren Info Service GmbH
Postfach 1000
1051 Wien
Nähere Informationen über die Voraussetzungen für eine Gebührenbefreiung von den Rundfunkgebühren und/oder eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt, wichtige Tipps und eine detaillierte Ausfüllhilfe des Antragsformulars finden Sie hier:
Sie erhalten das Formular "Antrag auf Gebührenbefreiung und/oder Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt" in Ihrer Raiffeisenbank, in Gemeindeämtern, Magistratische Bezirksämter der Stadt Wien oder direkt bei der GIS.
Oder Sie laden sich das Formular direkt hier herunter
- Download-Formular [PDF] (öffnet in neuem Fenster)[]
- Befreiungs-Checkliste [PDF] (öffnet in neuem Fenster)[]
GIS Gebühren Info Service GmbH
Postfach 1000
1051 Wien
Nähere Informationen über die Voraussetzungen für eine Gebührenbefreiung von den Rundfunkgebühren und/oder eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt, wichtige Tipps und eine detaillierte Ausfüllhilfe des Antragsformulars finden Sie hier:
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Einmaleins der Gebührenbefreiung (Checkliste)[./?kategorie=info&thema=befreiung]
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Zuschuss zum Fernsprechentgelt[.?kategorie=service&thema=befreiung2]



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