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Rundfunkgebührenbefreiung und Zuschuss zum Fernsprechentgelt

Bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit kann eine Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragt werden. Aber auch die Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt (ehemals Befreiung von der Telefongrundgebühr) wird über die GIS Gebühren Info Service GmbH durchgeführt.

Sie erhalten das Formular "Antrag auf Gebührenbefreiung und/oder Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt" in Ihrer Raiffeisenbank, in Gemeindeämtern, Magistratische Bezirksämter der Stadt Wien oder direkt bei der GIS.

Oder Sie laden sich das Formular direkt hier herunter Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular mit allen notwendigen Unterlagen an:
GIS Gebühren Info Service GmbH
Postfach 1000
1051 Wien

Nähere Informationen über die Voraussetzungen für eine Gebührenbefreiung von den Rundfunkgebühren und/oder eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt, wichtige Tipps und eine detaillierte Ausfüllhilfe des Antragsformulars finden Sie hier:

Sie sind hier: HOME | Online Service | Antrag auf Gebührenbefreiung

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